Gesunde Mitarbeitende, sichere Arbeitsplätze und klare Prozesse: Arbeitsmedizin verbindet Prävention, Beratung und Untersuchungen rund um Gesundheit bei der Arbeit – für Unternehmen ebenso wie für Beschäftigte.
Seit Anfang 2026 bieten wir Ihnen in unserer Praxis in Berlin-Friedenau/Steglitz arbeitsmedizinische Leistungen und betriebsärztliche Betreuung in Kooperation mit PRONOIA healthcare an – mit dem Ziel, Gesundheit langfristig zu sichern und Unternehmen rechtssicher zu unterstützen.
Unsere Leistungen im Überblick
Arbeitsmedizin ist mehr als „Untersuchungen“. Abhängig von Branche und Tätigkeit gehören dazu folgende Bausteine:
Betriebliche Betreuung & Beratung: Beratung und Unterstützung von Arbeitgebern bei der Erfüllung ihrer Fürsorgepflicht und Umsetzung des Arbeitsschutzes in den betrieblichen Prozessen.Grundlage dessen ist die Gefährdungsbeurteilung, um arbeitsbedingte Unfälle und Krankheit zu vermeiden. Der Arbeitsmediziner nimmt an Arbeitsplatzbegehungen teil, berät zu gesundem Arbeiten z.B. durch ergonomische Arbeitsplatzgestaltung und unterstützt beim Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) nach längerer Arbeitsunfähigkeit in Abstimmung mit dem Arbeitgeber.
Arbeitsmedizinische Vorsorge (Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorge): Je nach ausgeübter Tätigkeit sind gemäß Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) sind Vorsorgeuntersuchungen entweder verpflichtend durchzuführen, den Mitarbeitenden anzubieten oder diesen auf Wunsch zu ermöglichen. Kernbestandteil ist immer die medizinische Beratung. Ergänzt werden diese durch einschlägige Untersuchungen wie z.B. Sehtest, Hörtest etc. und ggf. Impfangebote. Im Anschluss erfolgte die Ausstellung der Vorsorgebescheinigung getrennt für Arbeitgeber und Beschäftigte
Eignungs- und Tauglichkeitsuntersuchungen (betriebsärztlich/vertrauensärztlich): Klärung, ob die gesundheitlichen Voraussetzungen für eine Tätigkeit mit besonderem Gefährdungspotential vorliegen. Diese Anforderungen können gesetzlich verankert sein, wie z.B. in der Fahrerlaubnisverordnung oder der Strahlenschutzverordnung oder vom Arbeitgeber im Rahmen seiner Fürsorgepflicht veranlasst werden.
Betriebliche Gesundheitsförderung: Über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehende Angebote zur betrieblichen Gesundheit und Prävention z.B. im Rahmen von Gesundheitstagen, Sport- und Ernährungscoachings, Grippeschutzimpfungen etc. dienen der langfristigen Gesunderhaltung der Mitarbeitenden und erhöhen durch Wertschätzung die Unternehmensbindung.
Tipp: Viele Betriebe nutzen weiterhin ältere Kurzbezeichnungen („G‑Untersuchungen“). Wenn Sie unsicher sind, welche Vorsorge/Eignung
An wen richtet sich unsere Arbeitsmedizin?
Unsere Arbeitsmedizin richtet sich an Unternehmen jeder Größe und aus jeder Branche – vom Start-up bis zum Konzern. Mit fundierter Expertise entwickeln wir individuelle, praxisnahe und rechtssichere Lösungen, die genau zu den Anforderungen Ihres Betriebs passen.
Häufige Fragen
Was erfährt der Arbeitgeber? (Datenschutz & Schweigepflicht)
In der Arbeitsmedizin gilt das gleiche Maß an ärztlicher Schweigepflicht, wie in jedem anderen Arzt-Patienten-Verhältnis. Ohne Zustimmung des Probanden werden keinerlei persönliche Daten an den Arbeitgeber oder andere Dritte weitergegeben!
Der Arbeitsmediziner ist nach dem Gesetz weisungsfrei und frei in seinen fachlichen Entscheidungen.
Bei Vorsorgeuntersuchungen gilt: Arbeitgeber und Arbeitnehmer erhalten eine getrennte Bescheinigung, dass die Vorsorge stattgefunden hat und aus welchem Anlass (Gefährdung). Ergebnisse, persönliche Befunde oder Diagnosen werden nie an den Arbeitgeber weitergegeben. Auf der Arbeitnehmer-Ausfertigung können ggf. schweigepflichtsrelevante Bemerkungen / Empfehlungen vermerkt werden.
Bei Eignungsuntersuchungen gilt: Grundsätzlich muss der Arbeitnehmer jeder Ergebnisweitergabe an den Arbeitgeber zustimmen. Daher wird im Regelfall der Eignungsbescheid dem Arbeitnehmer selbst mitgegeben, der in dann an den Arbeitgeber weiterreicht. Den Betrieben wird somit dringend empfohlen, eine Abgabe des Eignungsbescheids vorab schriftlich mit den Mitarbeitern zu vereinbaren.
Wie läuft ein Termin in der Regel so ab?
Damit Sie (und Ihre Mitarbeitenden) wissen, was Sie erwartet, hier der typische Ablauf:
- Anlass wird geklärt: Tätigkeit, Gefährdung, Fragestellung (z. B. Vorsorge vs. Eignung).
- Ärztliches Gespräch: Beschwerden, Vorerkrankungen, arbeitsbezogene Belastungen.
- Untersuchung (optional): Nur wenn medizinisch sinnvoll und mit Einverständnis – abhängig vom Anlass.
- Beratung & Empfehlung: Schutzmaßnahmen, Verhalten, ggf. Wiedervorstellung/Fristen.
- Bescheinigung: Dokumentation nach Vorgaben (je nach Vorsorge/Eignung).
Was sollten Beschäftigte mitbringen?
- Personalausweis (falls erforderlich)
- Brille/Sehhilfen (bei Bildschirm-/Sehthemen)
- ggf. vorhandene Unterlagen des Arbeitgebers (Einladung/Anlass, Tätigkeit)
- Impfpass, wenn es um Infektionsschutz/Impfstatus geht
Wie komm ich schnell zum passenden Angebot?
- Anfrage für Unternehmen: Kontaktieren Sie uns mit Branche, Mitarbeitendenanzahl, Tätigkeiten und gewünschten Leistungen.
- Für Beschäftigte: Bitte klären Sie den Termin in der Regel über Ihren Arbeitgeber bzw. die betriebliche Einladung.
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